Die Renovierung von alter Bausubstanz ist derzeit in aller Munde. Durch Instandsetzung von Altbauten lassen sich bis zu 50 % Heiz- und Energiekosten sparen!
Im Bereich der Wärmeerzeugungssysteme und Sanitärausstattung werden
I. Allgemeine Sanierungsmaßnahmen (Förderanteil bis 30 % der Gesamtbaukosten)
- die Errichtung oder der Austausch von Zentralheizungsanlagen und Etagenheizungen mit oder ohne Warmwasserbereitung, die mit Öl oder Gas betrieben werden (bei Austausch mind. 10 % Energieeinsparung)
- die erstmalige Errichtung von Sanitäranlagen
- Einbau von Wärmepumpen
- Umstieg auf Erdgas-Brennwertkessel
und
II. Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes und zur Verminderung des Energieverbrauches, wobei die Wärmedurchgangskoeffizienten der Kärntner Bauvorschriften, LGBl. Nr. 56/1985, in der jeweils geltenden Fassung, erreicht werden müssen (Förderanteil bis 36 % der Gesamtbaukosten):
- die Herstellung des Anschlusses bestehender oder geplanter Zentralheizungsanlagen an Fernwärme
- die Neuerrichtung oder der Austausch von Zentralheizungsanlagen mit oder ohne Warmwasserbereitung inkl. Heizverteilungssystem, soferne es sich um Anlagen mit Brennwerttechnik handelt (bei Austausch mind. 10 % Energieeinsparung)
- Austausch des Heizkreisverteilungssystems auf Niedertemperaturheizung
- Solar-, Wärmepumpen- und Photovoltaikanlagen wie folgt
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit mindestens 4 m² Kollektorfläche und mind. 200 l Warmwasserspeicher (50 l /m²
Kollektorfläche)
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung mit mindestens 15 m² Kollektorfläche und mind. 200 l
Warmwasserspeicher (50 l /m² Kollektorfläche) (12 m²/300 l Warmwasserspeicher bei Vakuumkollektoren)
- Wärmepumpeanlage zur Warmwasserbereitung
und
III. Sanierungsmaßnahmen betreffend die Errichtung von Heizungsanlagen für biogenen Brennstoffe oder zur Nutzung der Umweltenergie (Förderanteil bis 42 % der Gesamtbaukosten):
- Zentrale Heizungsanlagen für biogene Brennstoffe wie z.B. Hackschnitzel, Holzpellets etc.
- Zentrale Heizungsanlagen zur Nutzung der Umweltenergie (Wärmepumpen mit Direktverdampfung, Sole/Wasserwärmepumpe, Wasser/Wasserwärmepumpe, Luft/Wasserwärmepumpe, Hypokaustensysteme
- Die Herstellung des Anschlusses bestehender oder geplanter Zentralheizungsanlagen an Fernwärme mit Biomasse inkl. der notwendigen Maßnahmen die für die Wärmeerzeugung, Wärmetransport und der Wärmeabgabe erforderlich sind
- Kontrollierte Wohnraumlüftung
gefördert.
Weitere Informationen über Wohnbausanierung finden Sie auf der Seite der Kärntner Landesregierung.
Altbausanierung & Energieausweis
Die Renovierung von alter Bausubstanz ist derzeit in aller Munde. Durch Instandsetzung von Altbauten lassen sich bis zu 50 % Heiz- und Energiekosten sparen!
Im Bereich der Wärmeerzeugungssysteme und Sanitärausstattung werden
I. Allgemeine Sanierungsmaßnahmen (Förderanteil bis 30 % der Gesamtbaukosten)
und
II. Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes und zur Verminderung des Energieverbrauches, wobei die Wärmedurchgangskoeffizienten der Kärntner Bauvorschriften, LGBl. Nr. 56/1985, in der jeweils geltenden Fassung, erreicht werden müssen (Förderanteil bis 36 % der Gesamtbaukosten):
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit mindestens 4 m² Kollektorfläche und mind. 200 l Warmwasserspeicher (50 l /m²
Kollektorfläche)
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung mit mindestens 15 m² Kollektorfläche und mind. 200 l
Warmwasserspeicher (50 l /m² Kollektorfläche) (12 m²/300 l Warmwasserspeicher bei Vakuumkollektoren)
und
III. Sanierungsmaßnahmen betreffend die Errichtung von Heizungsanlagen für biogenen Brennstoffe oder zur Nutzung der Umweltenergie (Förderanteil bis 42 % der Gesamtbaukosten):
gefördert.
Weitere Informationen über Wohnbausanierung finden Sie auf der Seite der Kärntner Landesregierung.