Förderungen

Die Investition in Solaranlagen, Holzheizungsanlagen sowie Wärmepumpen wird vom Land Kärnten gefördert. Nachfolgend haben wir für die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Solar

I. Ein- und Zweifamilienhäuser, öffentliche Gebäude, sowie Gebäude von gemeinnützigen Vereinigungen

Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 50% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:

  • Grundförderung
    • Warmwasserbereitung € 1.000,–
    • Warmwasserbereitung und Raumzusatzheizung € 1.500,–
  • zusätzlich
    • 50,– € pro m² Bruttokollektorfläche

Die maximale Gesamthöhe des Baukostenzuschusses beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern
€ 5.000,– pro Anlage.

II. Mehrgeschossiger Wohnbau (ab 3 Wohneinheiten)

Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 50% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:

  • Grundförderung € 1.000,–
  • pro angeschlossener Wohnung zusätzlich € 100,–
  • pro m² Kollektorfläche zusätzlich € 50,–

Die Kollektorfläche (Bruttokollektorfläche) muss mindestens 2,5 m² je Wohneinheit betragen, ansonsten wird die Förderung aliquot gekürzt.

III. Solaranlagen für sonstige Gebäude (z.B. Privatzimmervermietung, gewerblich genutzte Gebäude)

Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 10% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:

pro m² Kollektorfläche € 100,–

Diese Förderung ist zusätzlich zur Umweltförderung Inland möglich!

Viele Kärntner Gemeinden gewähren einen Zuschuss zur Landesförderung!
Weitere Informationen und insbesondere Informationen über Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie auf der Webseite der Landesregierung Kärnten.

Diese Richtlinie tritt mit 01.01.2010 in Kraft und ist bis zum 31.12.2010 gültig.

Holzheizungsanlagen

Die Förderung wird für Holz-Zentralheizungsanlagen (Kessel, Regelung, Verrohrung, Wärmespeicher, Pellets- oder Hackschnitzelvorratsspeicher, Planung, Umbau des Heizraumes) und Entfernung von alten Zentralheizungskesseln sowie Öl- oder Gastanks vergeben.

Für die Errichtung einer Holzheizungsanlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 30% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:

  • Scheitholzkessel € 1.100,–
  • Pelletskessel € 1.800,–
  • Hackschnitzelkessel € 2.200,–
  • Bei Vorlage eines von einem entsprechend den Kärntner Bauvorschriften Befugten, nach OIB erstellten, und in der Landesdatenbank ZEUS abgelegten Energieausweises, beträgt die Förderung der Anlagen nach a, b oder c

    - für die Ersten 20 kW Heizlast € 150,– pro kW
    - für weitere 30 kW Heizlast € 100,– pro kW
    - für jede weitere kW Heizlast € 60,– pro kW

    Sollte die Nennlast des Kessels geringer sein als die Heizlast, wird nur bis zur Nennlast des Kessels gefördert.

  • Umstieg von Öl-, bzw. Gaszentralheizung oder Stromheizung
    auf Anlagen nach b oder c € 600,–

gewährt.

Für Förderungen nach d und e müssen die alten Heizkessel entfernt werden.

Viele Kärntner Gemeinden gewähren einen Zuschuss zur Landesförderung!
Weitere Informationen und insbesondere Informationen über Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie auf der Webseite der Landesregierung Kärnten.

Diese Richtlinie tritt mit 01.01.2010 in Kraft und ist bis zum 31.12.2010 gültig.

Wärmepumpe

Für die Errichtung einer Wärmepumpe zur Raumheizung wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 30% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:

  • Wärmepumpe € 1.500,–
  • Tiefenbohrung oder Entnahme- und Schluckbrunnen oder Sondenfeld € 500,–

Viele Kärntner Gemeinden gewähren einen Zuschuss zur Landesförderung!
Weitere Informationen und insbesondere Informationen über Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie auf der Webseite der Landesregierung Kärnten.

Diese Richtlinie tritt mit 01.01.2010 in Kraft und ist bis zum 31.12.2010 gültig.

Altbausanierung

Nährere Informationen über Wohnbausanierung finden Sie auf unserer Seite über Altbausanierung und Energieausweise

  • Alternative Energien

    Alternative Energieformen bieten ideale Voraussetzungen günstig und umweltschonend zu heizen.

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  • Förderungen

    Das Land Kärnten fördert die Investition in Solaranlagen, Holzheizungsanlagen und Wärmepumpen. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

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