
Alternative Energieformen bieten ideale Voraussetzungen günstig und umweltschonend zu heizen.
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Das Land Kärnten fördert die Investition in Solaranlagen, Holzheizungsanlagen und Wärmepumpen. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
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Förderungen
Die Investition in Solaranlagen, Holzheizungsanlagen sowie Wärmepumpen wird vom Land Kärnten gefördert. Nachfolgend haben wir für die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Solar
I. Ein- und Zweifamilienhäuser, öffentliche Gebäude, sowie Gebäude von gemeinnützigen Vereinigungen
Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 50% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:
Die maximale Gesamthöhe des Baukostenzuschusses beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern
€ 5.000,– pro Anlage.
II. Mehrgeschossiger Wohnbau (ab 3 Wohneinheiten)
Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 50% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:
Die Kollektorfläche (Bruttokollektorfläche) muss mindestens 2,5 m² je Wohneinheit betragen, ansonsten wird die Förderung aliquot gekürzt.
III. Solaranlagen für sonstige Gebäude (z.B. Privatzimmervermietung, gewerblich genutzte Gebäude)
Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 10% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:
pro m² Kollektorfläche € 100,–
Diese Förderung ist zusätzlich zur Umweltförderung Inland möglich!
Viele Kärntner Gemeinden gewähren einen Zuschuss zur Landesförderung!
Weitere Informationen und insbesondere Informationen über Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie auf der Webseite der Landesregierung Kärnten.
Diese Richtlinie tritt mit 01.01.2010 in Kraft und ist bis zum 31.12.2010 gültig.
Holzheizungsanlagen
Die Förderung wird für Holz-Zentralheizungsanlagen (Kessel, Regelung, Verrohrung, Wärmespeicher, Pellets- oder Hackschnitzelvorratsspeicher, Planung, Umbau des Heizraumes) und Entfernung von alten Zentralheizungskesseln sowie Öl- oder Gastanks vergeben.
Für die Errichtung einer Holzheizungsanlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 30% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:
- für die Ersten 20 kW Heizlast € 150,– pro kW
- für weitere 30 kW Heizlast € 100,– pro kW
- für jede weitere kW Heizlast € 60,– pro kW
Sollte die Nennlast des Kessels geringer sein als die Heizlast, wird nur bis zur Nennlast des Kessels gefördert.
auf Anlagen nach b oder c € 600,–
gewährt.
Für Förderungen nach d und e müssen die alten Heizkessel entfernt werden.
Viele Kärntner Gemeinden gewähren einen Zuschuss zur Landesförderung!
Weitere Informationen und insbesondere Informationen über Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie auf der Webseite der Landesregierung Kärnten.
Diese Richtlinie tritt mit 01.01.2010 in Kraft und ist bis zum 31.12.2010 gültig.
Wärmepumpe
Für die Errichtung einer Wärmepumpe zur Raumheizung wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 30% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:
Viele Kärntner Gemeinden gewähren einen Zuschuss zur Landesförderung!
Weitere Informationen und insbesondere Informationen über Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie auf der Webseite der Landesregierung Kärnten.
Diese Richtlinie tritt mit 01.01.2010 in Kraft und ist bis zum 31.12.2010 gültig.
Altbausanierung
Nährere Informationen über Wohnbausanierung finden Sie auf unserer Seite über Altbausanierung und Energieausweise